zu 1:
bei den genannten Prüfungen handelt es sich vermutlich um Prüfungen an den Blechen.
Kerbschlagnachweise und Nachweise ausreichender Dehnung sollten vorliegen;
Innendruckprüfungen an Blechen???
Eine Einzelgutachten durch eine notifizierte Stelle ist für Werkstoffe für Druckgeräte Kat. 1 nicht erforderlich.
zu 2:
Grundsätzlich gilt, dass die Anforderungen nach Anhang I für Druckgeräte nach Art. 4 Abs. 3 nicht zwingend eingehalten werden müssen.