Hallo,
ich bin mir ungewiss welche Verpflichtungen für mich gelten bzw. wie die oben erwähnte Verantwortung des Herstellers ob eine Druckprüfung/Dichtheitsprüfung durchzuführen ist zu interpretieren ist.
Ich habe eine Kühlwasserrohrleitung die nach guter Ingenieurspraxis ausgelegt wurde. Der Betriebsdruck beträgt 6 bar. Ist für diese Leitung verpflichtend eine Druckprüfung / Dichtheitsprüfung vorzunehmen bzw. mit welchem Prüfdruck?
Ich habe nun die DGL mehrmals versucht dahingehdnd zu verstehen, habe jedoch den Passus der die oben erwähnte Verantwortung des Herstellers ob eine Druck-/Dichtheitsprüfung durchzuführen ist, nicht explizit gefunden.
Kann mir hier jemand weiterhelfen bzw. den entsprechenden Artikel in der DGL nennen?