Wenn es sich um eine überwachungsbedürftige Anlage handelt, gibt es den Begriff "prüfpflichtige Änderung", mit den entsprechenden Maßnahmen.
Ansonsten ist die Risikobeurteilung der Anlage zu aktualisieren und ggf. daraus entsprechende Maßnahmen ableiten.
Siehe auch "Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)"
https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRBS/TRBS.html