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#70 - April 04, 2002 Re: Hydraulik-Schlauchleitungen
Anonym
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Gem. Artikel 1 Abs. 3.6 der DGRL fallen diese Teile, die höchstens unter der Kategorie I fallen würden, unter der Maschinenrichtlinie.
Falls die Hydrauliktöle tatsächlich zur Fluidgruppe 1 (gefährliches Fluid) einzustufen sind, käme Diagramm 8 zur Anwendung mit den Grenzen DN 25 bzw. PS*DN=2000 und wären dann ggf. der Druckgeräterichtlinie zuzuordnen.
(siehe auch Leitlinie 1/19)
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Betreff Geschrieben von geschrieben am
Hydraulik-Schlauchleitungen Anonym April 03, 2002
Re: Hydraulik-Schlauchleitungen Anonym April 04, 2002

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