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Leitlinie 2/6

Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

Herausgeber:
LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik)

Akzeptiert vom LASI: Dezember 2012



Leitlinie zu:
zu § 2 Nr. 15 ProdSG "Bauteilaustausch bei Instandhaltungsmaßnahmen"



Sachverhalt:
Ein Produkt wurde aufgrund einer Verordnung nach § 8 ProdSG unter Beteiligung einer notifizierten Stelle unter Nutzung des Moduls B (Baumusterprüfung) in Verkehr gebracht. Im Rahmen von Instandhaltungsmaßnahmen beim Betreiber werden sicherheitsrelevante Komponenten gegen solche, die nicht Bestandteil der EG-Baumusterprüfung waren, ausgetauscht, ohne dass das Produkt damit wiederaufgearbeitet oder seine Sicherheitseigenschaften beeinflusst wurden.


Frage:
Wie ist dieser Ersatz bezüglich des ProdSG im Hinblick auf das Gesamtprodukt rechtlich zu bewerten?



Antwort:
Es findet keine Bereitstellung eines wiederaufgearbeiteten Produkts auf dem Markt und auch keine erstmalige Verwendung im Sinne des ProdSG statt. Die Firma, die den Austausch durchführt, wird nicht zum Hersteller des Gesamtprodukts, sondern arbeitet im Auftrag des Betreibers.

Hinweis:
Die Sicherheit von Produkten nach Instandhaltungsmaßnahmen ist bei Arbeitsmitteln entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung zu bewerten. Dies unterliegt der Überwachung der Arbeitsschutzbehörde.