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Leitlinie 3/3

Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

Herausgeber:
LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik)

Akzeptiert vom LASI: Dezember 2012



Leitlinie zu:
zu § 3 Abs. 4 ProdSG „Deutsche Gebrauchsanleitung bei gebrauchten Produkten"



Sachverhalt:
Ein Produkt (z.B. Maschine) wurde nach einer Richtlinie (z.B. Maschinenrichtlinie) in einem anderen Staat des EWR mit einer Gebrauchsanleitung in der dortigen Landessprache in Verkehr gebracht und wird jetzt als gebrauchtes Produkt in Deutschland bereitgestellt.


Frage:
Muss eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache mitgeliefert werden?



Antwort:
Ja, wenn zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit bestimmte Regeln bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung beachtet werden müssen, ist hierfür entsprechend § 3 Abs. 4 ProdSG bei Produkten eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache beim Bereitstellen auf dem Markt mitzuliefern. Dies gilt auch für gebrauchte Produkte.

 



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