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Leitlinie 4/2

Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

Herausgeber:
LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik)

Akzeptiert vom LASI: Dezember 2012



Leitlinie zu:
zu § 4 Abs. 3 ProdSG „Formeller Einwand gegen eine harmonisierte Normen"



Sachverhalt:
Die Marktüberwachungsbehörde findet ein Produkt, das den dafür geltenden harmonisierten Normen entspricht. Es besteht also für das Produkt die Vermutung, dass es den Anforderungen nach § 3 Abs. 1 oder 2 ProdSG entspricht. Trotzdem wird festgestellt, dass das Produkt unsicher ist und die angewendeten Normen nicht ausreichen, den Schutz der Verwender zu sichern.

Frage:
Was ist von Seiten der Marküberwachungsbehörde zu tun, um diesen Zustand zu beseitigen und für die Zukunft Änderungen herbeizuführen?


Antwort:
Es sind durch die Behörde Maßnahmen nach § 26 Abs. 2 ProdSG einzuleiten. Hierzu gehört auch die Überwachung der Durchführung eigener Maßnahmen des Wirtschaftsakteurs. Gleichzeitig ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) über den Mangel in der Norm zu unterrichten (§ 4 Abs. 3 ProdSG). Anmerkung Bei einer Norm, die ausschließlich unter der Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG gelistet ist, ist ein formeller Einwand direkt gegen diese harmonisierte Norm nicht möglich. Es bedarf begleitend eines Schutzklauselverfahrens gegen das Produkt.


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