www.druckgeraete-online.de

zurück


Leitlinien zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

pfeil00 Vorwort
pfeil01 Anwendungsbereich
pfeil02 Begriffsbestimmungen
pfeil03 Allgemeine Anforderungen an die Bereitstellung
pfeil04 Harmonisierte Normen
pfeil05 Normen und andere technische Vorschriften
pfeil06 Zusätzliche Anforderungen an die Bereitstellung von Verbraucherprodukten auf dem Markt
pfeil07 CE-Kennzeichnung
pfeil21 GS-Zeichnen
pfeil26 Marktüberwachungsmaßnahmen
pfeil27 Adressaten der Marktüberwachungsmaßnahmen

21. GS-Zeichen

Leitlinie

Ausgabe

Frage

Leitlinie 21/1

Dezember 2012

Das GS-Zeichen darf nur zuerkannt werden, wenn u. a. ein Nachweis der Übereinstimmung des geprüften Baumusters mit den Anforderungen nach § 3 ProdSG sowie anderer Rechtsvorschriften hinsichtlich der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit durch eine Baumusterprüfung vorliegt.

Welche anderen Rechtsvorschriften sind zu berücksichtigen?



oben