Druckgeräte Richtlinie
97/23/EG
Druckgeräterichtlinie (Übersicht)
Anhang VI
CE-KENNZEICHNUNG
Die CE-Kennzeichnung besteht aus den Buchstaben CE mit nachstehendem Schriftbild:
Bei Verkleinerung oder Vergrösserung der CE-Kennzeichnung müssen die sich aus dem oben abgebildeten Raster ergebenden Proportionen eingehalten werden. Die verschiedenen Bestandteile der CE-Kennzeichnung müssen etwa gleich hoch sein; die Mindesthöhe beträgt 5 mm.