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97/23/EG

Anhang VII

KONFORMITÄTSERKLÄRUNG

[ Leitlinie 9/22 | Leitlinie 10/8 ]

– Name und Anschrift des Herstellers oder seines in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten,

– Beschreibung des Druckgerätes oder der Baugruppe,

– angewandte Konformitätsbewertungsverfahren,

– bei Baugruppen Beschreibung der Druckgeräte, aus denen die Baugruppe besteht, sowie die angewandten Konformitätsbewertungsverfahren,

– gegebenenfalls Name und Anschrift der benannten Stelle, die die Kontrolle vorgenommen hat,

– gegebenenfalls Verweis auf die EG-Baumusterprüfbescheinigung, die EG-Entwurfsprüfbescheinigung oder die EG Konformitätsbescheinigung,

– gegebenenfalls Name und Anschrift der benannten Stelle, welche das Qualitätssicherungssystem des Herstellers überwacht,

– gegebenenfalls die Verweisung auf die Fundstellen der angewandten harmonisierten Normen,

– gegebenenfalls andere Normen oder technische Spezifikationen, die angewandt wurden,

– gegebenenfalls Verweis auf die anderen angewandten Gemeinschaftsrichtlinien,

– Angaben zum Unterzeichner, der bevollmächtigt ist, die Erklärung für den Hersteller oder seinen in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten rechtsverbindlich zu unterzeichnen.