ATEX-Produktrichtlinie 94/9/EG
Auf jedem Gerät ist eine Kennzeichnung gem. den Mindestangaben nach Anhang II Nr. 1.05 sowie die vorgesehenen Kennzeichnungen der angwandten Norm für die Zündschutzart deutlich und unauslöschbar anzubringen. Demnach muss die Kennzeichnung enthalten:
- Name und Anschrift des Herstellers
- CE-Kennzeichen (mind. 5 mm) und ggf. Kennnummer der beteiligten benannten Stelle
- Serienbezeichnung unnd Typ
- Serien-Nr. /Fabrikations-Nr.
- Baujahr
- Gerätegruppe und Kategorie
Ist ein Produkt mehreren Richtlinien unterworfen, die alle die Anbringung der CE-Kennzeichnung vorsehen, zeigt die Kennzeichnung an, dass das Produkt als mit den Bestimmungen aller dieser Richtlinien im Einklang stehend vermutet wird.
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Beispiel |
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| Kennzeichn. gem. Richtlinie 94/9/EG |
spezif. Kennzeichnung nach Norm |
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Ergänzungen und Bestimmungen gemäß Anwendungs-Norm
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(1) |
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(3) |
(4) |
(5) |
(6) |
(7) |
(8) |
(9) |
(10)
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Erläuterungen |
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(1) |
CE-Zeichen |
Konformitätskennzeichen nach Anhang X der Richtlinie 94/9/EG, dass vom Hersteller vor dem Inverkehrbringen angebracht wird |
nicht für Komponenten zulässig |
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(2) |
Kenn-Nr. |
Kenn-Nr. der benannten Stelle, die während der Phase der Herstellung beteiligt war (Kenn-Nr. wird den benannten Stellen von der Europäischen Kommission erteilt) |
nicht für Modul B und Module A |
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(3) |
Explosionsschutz |
Ein spezielles Explosionsschutzkennzeichen, dass aus den alten Richtlinien über explosive Atmosphäre (76(117/EWG, 79/196/EWG und 82/130/EWG) übernommen wurde |
Für Geräte, Schutzsysteme und Komponenten |
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(4) |
Explosionsschutz |
Gerätegruppe I: Gerätegruppe : |
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(5) |
Gerätekategorie |
Nach Anhang I der Richtlinie 94/9/EG:
Geräte, die sowohl für Gase/Dämpfe/Nebel´als auch für Stäube geeignet sind, dürfen mit der Kennzeichnung "G/D" versehen sein. |
G = Gas D = Staub M = Bergwerk |
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(6) |
Symbolkennzeichen |
: -wenn eine oder mehrere Normen der Normenreihe EN 60079 (Gas/Dämpfe) angewendet wurden. - wenn eine oder mehrere Normen der Normenreihe IEC/EN 61241 (Staub) angewendet wurden. |
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(7) |
Zündschutzart |
A. Symbol für die verwendete Zündschutzart bei elektrischen Betriebsmittel
B. Symbol für die verwendete Zündschutzart bei nicht-elektrischen Betriebsmittel
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(8) |
Explosionsgruppe |
Unterteilung der Gase in Explosionsgruppen.
Insbesondere für die Zündschutzarten "d", "i", "nC" und "nL" ist diese Unterteilung vorgeschrieben und in der Kennzeichnung mit anzugeben. |
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(9) |
Temperaturklasse |
Zuordnung der Gase und Dämpfe nach deren Zündtemperaturen in Temperaturklassen
Gemäß den in der Kennzeichnung angegebenen Temperaturklasse werden explosionsgeschützte Betriebsmittel in ihren Oberflächentemperaturen so ausgelegt, dass eine Oberflächentemperaturzündung ausgeschlossen wird. |
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(10)
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Ergänzungen nach Anwendungs-Norm
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Weitergehende Kennzeichnungen die sich aus der angewendeten Norm ergeben wie z. B.
X:Falls auf spezeielle Anwendungsbedingungen in der Betriebsanleitung hingewiesen wird z. B. hinsichtlich der Temperaturen U:für Ex-Bauteile nach EN 60079-0 Angaben, die sich aus der Zertifizierung des Herstellers ergeben: Angaben bei nicht-elektrischen Geräte nach EN 13463-1: |
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