I. Änderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Mit Artikel 5 des Gesetzes vom 8. November 2011 BGBl. Teil I Nr. 57 vom 11. November 2011 wurde die Betriebssicherheitsverordnung vom 27. September 2002 erneut geändert. Dabei wurden im Wesentlichen die nachstehenden Änderungen vorgenommen.
Die Änderungen der BetrSichV treten am 1. Dezember 2011 in Kraft.
BetrSichV
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Inkrafttreten |
Änderungen
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Erläuterungen |
§ 1 Abs. 2 Satz 1
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1. Dez. 2011 |
redaktionelle Änderung
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entsprechender Verweis geändert auf das neue ProdSG |
§ 2 Abs. 1
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redaktionelle Änderung
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entsprechender Verweis geändert auf das neue ProdSG |
§ 12 Abs. 2 |
redaktionelle Änderung |
entsprechender Verweis geändert auf das neue ProdSG |
§ 21 Abs. 1 |
redaktionelle Änderung |
entsprechender Verweis geändert auf das neue ProdSG |
§ 21 Abs. 2 |
redaktionelle Änderung |
"Akkreditierung einer zugelassenen" wird ersetzt durch "Erteilung der Befugnis an eine zugelassene" und der Verweis auf das neue ProdSG geändert |
§ 21 Abs. 3 |
redaktionelle Änderung |
entsprechender Verweis geändert auf das neue ProdSG |
§ 22 |
redaktionelle Änderung |
entsprechender Verweis geändert auf das neue ProdSG |
§ 25 Abs. 2 |
redaktionelle Änderung |
entsprechender Verweis geändert auf das neue ProdSG |
§ 25 Abs. 3 |
redaktionelle Änderung |
entsprechender Verweis geändert auf das neue ProdSG |
§ 26 Abs. 2 |
redaktionelle Änderung
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entsprechender Verweis geändert auf das neue ProdSG |
Zum Text der aktualisierten Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) |