Betriebsvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
Aufzuganlagen nach Aufzugsverordung (11. GPSGV)
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Die Betriebsvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen ergeben sich aus den Vorgaben des Abschnitts 3 der BetrSichV, die den Stand der Technik als Sicherheitsmaßstab vorgeben. Dabei sind die vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelten und vom Bundesministerium für Arbeit veröffentlichten Regeln zu berücksichtigen. Bei Anwendung dieser Regeln kann man davon ausgehen, dass die Anforderungen der BetrSichV erfüllt werden (Vermutungswirkung). Technische Regeln |
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TRA 006 |
Wesentliche Änderungen |
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TRA 007 |
Anweisungen für den Betrieb von Aufzügen mit Personenbeförderung |
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TRA 102 |
Prüfung von Aufzugsanlagen |
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TRA 106 |
Leitsysteme für Notrufe |
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BGV D7 |
Bauaufzüge |
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BGI 779 |
Montage, Demontage und Instandhaltung von Aufzuganlagen |
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EN 81-1 |
Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen Teil 1: Elektrisch betriebene Personen und Lastenaufzüge |
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EN 81-2 |
Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen Teil 2: Hydraulisch betriebene Personen und Lastenaufzüge |
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EN 81-3
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Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen - Teil 3: Elektrisch und hydraulisch betriebene Kleingüteraufzüge
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EN 81-80
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Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen - Bestehende Aufzüge - Teil 80: Regeln für die Erhöhung der Sicherheit bestehender Personen- und Lastenaufzüge;
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Gefährdungsanalyse im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung:
Die Norm beschreibt 74 mögliche Gefährdungen. |
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EN 13015
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Instandhaltung von Aufzügen und Fahrtreppen - Regeln für Instandhaltungsanweisungen
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Umbau-
katalog Rev. 1 |
Anforderungen für Umbauten/Modernisierungen von Aufzuganlagen
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Leitfaden zur Anpassung vorhandener Anlagen an den Stand der Technik
Mit diesem Katalog werden Anforderungen des Deutschen Ausschusses für Aufzüge (DAfA) zum Erhalt bzw. zur Verbesserung der Sicherheit bei Erneuerungen bzw. bei Änderungen an vorhandenen Anlagen in Deutschland veröffentlicht. |
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VDI 3810 Bl. 6
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Aufzüge betreiben und instand halten
VDI 3810 Blatt 6: Betreiben und Instandhalten von gebäudetechnischen Anlagen - Aufzüge |
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