Betriebsvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
Druckbehälteranlagen (außer Dampfkessel)
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Die Betriebsvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen ergeben sich aus den Vorgaben des Abschnitts 3 der BetrSichV, die den Stand der Technik als Sicherheitsmaßstab vorgeben. Dabei sind die vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelten und vom Bundesministerium für Arbeit veröffentlichten Regeln zu berücksichtigen. Bei Anwendung dieser Regeln kann man davon ausgehen, dass die Anforderungen der BetrSichV erfüllt werden (Vermutungswirkung). Technische Regeln |
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Technische Regeln für Betriebssicherheit |
Der Stand der Technik ist für Arbeitsmittel alleiniger Sicherheitsmaßstab. Dieser Stand der Technik wird durch die vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelten und durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gemachten Regeln (Technische Regeln für Betriebssicherheit - TRBS) definiert. Der Betreiber kann von der Vermutung ausgehen, dass bei Berücksichtigung dieser Regeln die Vorschriften der BetrSichV eingehalten zu haben. |
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BGI 619 |
Druckprüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen Flüssigkeitsdruckprüfugnen und Gasdruckprüfungen |
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BGR 500 Kap. 2.31
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Arbeiten an Gasleitungen
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z. B. Arbeiten an unter Druck stehenden Gasleitungen
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EN 13458-3 |
Kyrobehälter Ortsfeste vakuumisolierte Behälter Teil 3: Betriebsanforderungen |
technische und organisatorische Anforderungen, allg. Sicherheitsanforderungen, Unterweisung des Personals, Aufstellung, Prüfung vor Inbetriebnahme. wiederkehrende Prüfungen, Befüllen, Außerbetriebnahme, Instandhaltung, Anforderungen für brennbare Gase, |
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EN 14197-3 |
Kyrobehälter Ortsfeste nicht vakuumisolierte Behälter Teil 3: Betriebsanforderungen |
technische und organisatorische Anforderungen, allg. Sicherheitsanforderungen, Unterweisung des Personals, Aufstellung, Prüfung vor Inbetriebnahme. wiederkehrende Prüfungen, Befüllen, Außerbetriebnahme, Instandhaltung, Anforderungen für brennbare Gase, |
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EN 378-3 |
Kälteanlagen und Wärmepumpen Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen Teil 3: Ausstellungsort und Schutz von Personen |
technische und organisatorische Anforderungen, Brandschutzmaßnahmen, Detektoren und Alarmeinrichtungen, Persönliche Schutzausrüstungen, |
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EN 378-4 |
Kälteanlagen und Wärmepumpen Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen Teil 4: Betrieb, Instandhalltung, Instandsetzung und Rückgewinnung |
technische und organisatorische Anforderungen, Betriebsanweisung, Instandhalltung, Instandsetzung, Rückgewinnung und Entsorgung |
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EN 13313 |
Kälteanlagen und Wärmepumpen Sachkunde von Personal |
Qualifikation des sachkundigen Personals, Anforderungen an die Ausbildung |