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Leitlinie A 1.1

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Herausgeber:
LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik)

Rev. 0

Leitlinie zu:
zu § 1 Abs. 1 „Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Erstattung des Kaufpreises“

 

Frage:
In einigen Branchen (z. B. Forstwirtschaft) ist es üblich, dass den Beschäftigten Gelder zur Verfügung gestellt werden, mit denen diese zumindest einen Teil ihrer Arbeitsmittel selbst kaufen.
Ist diese Verfahrensweise ebenfalls eine "Bereitstellung" i. S. der BetrSichV?

 

Antwort:
Ja.
Bereitstellen, sind alle Maßnahmen, die der Arbeitgeber zu treffen hat, damit den Beschäftigten nur der Verordnung entsprechenden Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden können. Wenn der Arbeitgeber seine Beschäftigten damit beauftragt, Arbeitsmittel selbst zu kaufen, gehört dies auch zu dem Maßnahmen für das Bereitstellen.