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Leitlinie A 2.2 |
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) |
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Herausgeber: |
Rev. 1 |
Leitlinie zu:
§ 2 Abs. 1 "Persönliche Schutzausrüstungen"
Frage:
Gehören Persönliche Schutzausrüstungen zu den Arbeitsmitteln nach BetrSichV?
Antwort:
In der Regel, nein. Persönliche Schutzausrüstungen fallen unter die "PSA-BV".
Ausnahmen sind z. B. Flaschen für Atemschutzgeräte.