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Leitlinie A 2.4

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Herausgeber:
LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik)

Rev. 1

Leitlinie zu:
§ 2 Abs. 1 "Medizinprodukte"

 

Frage:
Sind Medizinprodukte Arbeitsmittel i. S. der BetrSichV?

 

Antwort:
Ja, sofern sie von der Definition nach § 2 Abs.1 erfasst werden. Hinsichtlich der Anforderungen enthalten das Medizinproduktegesetz und die zugehörigen Verordnungen (insbesondere die Medizinprodukte-Betreiberverordnung) speziellere Vorschriften und gehen insofern der BetrSichV vor.
(Siehe auch Leitlinie E 1.2)

 


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