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Leitlinie A 2.4 |
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) |
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Herausgeber: |
Rev. 1 |
Leitlinie zu:
§ 2 Abs. 1 "Medizinprodukte"
Frage:
Sind Medizinprodukte Arbeitsmittel i. S. der BetrSichV?
Antwort:
Ja, sofern sie von der Definition nach § 2 Abs.1 erfasst werden. Hinsichtlich der Anforderungen enthalten das Medizinproduktegesetz und die zugehörigen Verordnungen (insbesondere die Medizinprodukte-Betreiberverordnung) speziellere Vorschriften und gehen insofern der BetrSichV vor.
(Siehe auch Leitlinie E 1.2)