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Leitlinie B 15.9 |
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) |
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Herausgeber: |
Rev. 1 |
Leitlinie zu:
§ 15 Abs. 3 "Delegierung der Betreibermitteilung"
Frage:
Kann jemand anderes als der Betreiber die Betreibermitteilung übernehmen (z. B. eine ZÜS)?
Antwort:
Die Mitteilungspflicht trägt der Betreiber. Wie er dieser Pflicht nachkommt, steht ihm frei.
Unter der Voraussetzung, dass jemand anderes vom Betreiber beauftragt wird, kann auch dieser die Mitteilung übernehmen. Die Beauftragung muss jedoch für die Behörde klar ersichtlich sein. Hierzu hat entweder der Betreiber die Mitteilung zu unterschreiben oder es ist eine Kopie der Beauftragung mitzuschicken.