Allgemeines zur Lizenzierung
Manufacture licensing of boiler and pressure vessel
1. Rechtliche Grundlagen
Der Hersteller muß bei dem Lizenzierungsverfahren nachweisen, daß er die Fähigkeit hat, die Lieferung von Dampfkessel und Druckbehälter in Übereinstimmung mit den "Requirements for Boiler and Pressure Vessel Manufacture Licensing" entsprechend den dort gestellten Sicherheitsanforderungen, sicherzustellen. Durch diese Lizenz erhält er die Berechtigung, entsprechende Produkte in die Volksrepublik China zu exportieren.
2. Geltungsbereich
Nachstehende Dampfkessel und Druckbehälter sind von den Lizenzbestimmungen erfasst:
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1. |
Damfkessel |
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1.1 |
Dampfkessel |
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1.2 |
Heißwassererzeuger |
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1.3 |
Erhitzer mit organischen Flüssigkeiten und Dämpfen |
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2. |
Druckbehälter |
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2.1 |
Druckbehälter für Gas, Flüssiggas oder Flüssigkeiten, deren max. Betriebstemperatur mind. so hoch ist wie die Siedepunkt--Temperatur (bei Atmosphärendruck) und max. Betriebsdruck mind. 1 bar und Produkt aus max. Betriebsdruck und Volumen mind. 25 bar•Liter |
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2.2 |
Gaszylinder für Gas, Flüssiggas und Flüssigkeiten, deren Siedepunkt-Temperatur < 60 °C (bei Atmosphärendruck) und max. zul. Betriebsdruck mind. 2 bar ist und Produkt aus max. zul. Betriebsdruck und Volumen mind. 10 bar•Liter |
Ausgeschlossen von den Lizenzbestimmungen sind:
Dampfkessel und Druckbehälter, die eingebaut sind in Schiffen, Lokomotiven, Flugzeugen, militärischen Einrichtungen und Nuklearanlagen sowie elektrisch oder gasbeheizte Heißwassererhitzer, deren thermische Leistung kleiner als 0,1 MW und die erzeugte Heißwassertemperatur nicht höher als 90 °C ist.
3. Lizenz-Einstufungen
Sowohl für Dampfkessel als auch für Druckbehälter sind die Herstellungs-Lizenzen eingestuft in in vier Stufen: Level A, Level B, Level C und Level D. Der Level D ist vorgesehen für Lizenzen, die von Zertifizierungsstellen erteilt werden, die entsprechend vor Ort beim Hersteller präsent sind und nach nationalem Recht tätig sind. Die Einstufungen in die entsprechenden Levels ist gem.
Tabelle durchzuführen.
4. Abnahme und Produktionsüberwachung durch autorisierte Abnahmegesellschaften
Alle Druckbehälter bzw. Dampfkessel der Kategorie A und B muss die Produktionsüberwachung und die Abnahme durch eine von AQISQ autorisierte Abnahmegesellschaft durchgeführt werden. Grundlage dieser Bestimmungen sind die "Supervisory Inspection Rule for Safety Performance of Boiler and Pressure Vessel Products".
5. Gültigkeitsdauer und Erneuerung der Lizenz
Die Gültgkeitsdauer der Lizenz beträgt 4 Jahre. Die Erneuerung der Lizenz muss mind. 6 Monate vor Ablauf erneut beantragt werden, wenn eine kontinuierliche Lizenz sichergestellt werden soll. Bei nicht rechtzeitig gestellten Verlängerungsanträgen und nach nicht bestandener Lizenzerneuerungs-Überprüfungen, besteht eine Sperrzeit für den Erneuerungsantrag von 1 Jahr (ab Originalablaufdatum).
Vorhandene Lizenz-Zertifikate nach den bisherigen Bestimmungen bleiben bis zum Ablaufdatum weiterhin gültig.
6. Vorprüfung
Seit dem 1.1.2005 muss die Vorprüfung für Dampfkessel durch eine autorisierte Stelle "China Special Equipment Inspection and Research Center (CSEI)" in China erfolgen. Das Verfahren und die notwendigen Dokumente für die Vorprüfung sind in der "Boiler Design Documents Appraisal Procedure" festgelegt.
7. Druckbehälterschild, Stempelung und Lizenz-Zertifikat
Zu jedem ausgelieferten Produkt soll eine Kopie des Lizenz-Zertifikats in den dazugehörigen Dokumenten enthalten sein. Zusätzlich soll den Betriebsanleitungen eine Kopie in chinesischer Sprache beigefügt werden. Der Name des Herstellers sowie die Lizenznummer muss auf dem Druckbehälterschild enhalten und identisch sein mit den Angaben auf dem Lizenz-Zertifikat. Auf jedem Druckbehälterschild muss außerdem der Stempel der autorisierten Abnahmegesellschaft aufgebracht werden.
8. Änderungen der Lizenzbedingungen
Der Hersteller soll der zugelassenen Zertifizierungsstelle wichtige Veränderungen mitteilen wie z. B. Namensänderung des Unternehmens, Werkstoffänderungen, Produkttyp-Änderungen, Änderungen bei Schlüsseltechnologien oder Spezifikationsänderungen bei Typprüfungen.
Die Zertifizierungsstelle informiert den Hersteller, ob die Änderungen akzeptiert werden oder ob ggf. eine zusätzliche Auditierungen erforderlich wird oder eine separater Antrag erforderlich wird.
9. Chinesische Behörden und Organisationen
AQSIQ
General Administration of Quality Supervision Inspection and Quarantine People's Republik of China
(Behörde für Lizenzerteilung und Akkreditierung der Abnahmegesellschaften)
CSEI
China Special Equipment Inspection and Research Center
Zertifizierungsstelle die für die Audits und Zertifizierung zuständig sind
(bis 2004 nannte sich diese halbstaatliche Stelle CBPVI)
SELO
Special Equipment Licensing Office
(Organisation die der Behörde AQSIQ untersteht, die für die Abwicklung der Lizenzierungsverfahren zuständig sind )