Behälter

Fluidart: Gas

Fluidgruppe: 2

Diagramm 2

Behälter

gemaß Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe a Ziffer i zweiter Gedankenstrich

Als Ausnahme hiervon sind tragbare Feuerlöscher und Flaschen für Atemschutzgeräte mindestens in der Kategorie III einzustufen.

Behälter, mit Ausnahme der unter Artikel 4 Nummer (2) Absatz b genannten Druckgeräte, für

Gase, verflüssigte Gase
, unter Druck gelöste Gase, Dämpfe und diejenigen Flüssigkeiten, deren Dampfdruck bei der zulässigen maximalen Temperatur um mehr als 0,5 bar über dem normalen Atmosphärendruck (1013 mbar) liegt, innerhalb nachstehender Grenzwerte:


bei Fluiden der Gruppe 2, wenn das Volumen grösser als 1 Liter und das Produkt PS•V grösser als 50 bar •Liter ist oder wenn der Druck PS grösser als 1 000 bar ist, sowie alle tragbaren Feuerlöscher und die Flaschen für Atemschutzgeräte;