Frage:
Wie ist das Vermieten von Produkten nach dem ProdSG einzustufen?
 


Antwort:
Die Bereitstellung auf dem Markt ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produkts zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Markt der EU im Rahmen einer Geschäftstätigkeit. Dies geschied im Regelfall durch den Händler oder ein Vermieter.
insofern ist das Vermieten ebenfalls ein "Bereitstellen auf dem Markt" im Sinne des ProdSG.
Begründung:
- der Vermieter stellt geschäftsmäßig Produkte auf dem Markt bereit
- der Vermieter ist in der Regel ein Händler, weil er geschäftsmäßig Produkte auf dem Markt bereitstellt und nicht Hersteller, Bevollmächtigter oder Einführer ist.

Der Vermieter hat deshalb die Verpflichtung, die sich für denejenigen ergeben, die Produkte nach ProdSG auf dem Markt bereitstellen, zu erfüllen z. B.
- die Produkte müssen die relevanten Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllen
- die Produkte müssen die vorgesehenen Kennzeichnungen und Warnhinweise tragen
- die Gebrauchs- und Betriebsanleitungen müssen zur Verfügung gestellt werden.

 


Das Experten-Redaktionsteam
DRUCKGERÄTE ONLINE
(www.druckgeraete-online.de)