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Leitlinien zur Druckgeräterichtlinie 97/23/EG

1. Anwendungsbereich und Ausschlüsse

2. Einstufung und Kategorien

3. Baugruppen

4. Konformiätsbewertungsverfahren

5. Auslegung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen zum Entwurf

6. Auslegung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen zur Herstellung

7. Auslegung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen zu Werkstoffen

8. Auslegung der anderen grundlegenden Sicherheitsanforderungen

9. Verschiedenes

10. Querschnittsfragen


CD Leitlinien zur DGRL

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3. Baugruppen

Leitlinie

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durch WGP

Frage

Leitlinie 3/1 08.11.2000

Ist die Gesamtbewertung der Konformität auf Baugruppen anzuwenden, die unter Artikel 3 Abs. 2.1 fallen, wie z. B. Dampfkessel, auch wenn der Zusammenbau unter der Verantwortung des Betreibers durchgeführt wird?

Leitlinie 3/2 08.11.2000

Fallen Zusammenbauarbeiten vor Ort in den Geltungsbereich der DGRL?

Leitlinie 3/3 08.11.1999

Die Bedeutung der Abweichung in Artikel 3 Abs. 2.3 vom Eingangssatz des Absatzes 2 ist nicht klar. Wie ist unter diesen Umständen Artikel 3 Abs. 2.3. anzuwenden?

Leitlinie 3/4 08.11.1999

Wie groß soll der Mindestumfang der Baugruppe „Kessel“ sein, die gemäß Ar-tikel 3 Abs. 2.1 einer umfassenden Konformitätsbewertung unterzogen werden soll?

Leitlinie 3/5 26.06.2001

Sind die in Artikel 3 Abs. 2.3 genannten Baugruppen mit dem CE-Zeichen zu versehen?

Leitlinie 3/6 24.03.2000

Muss ein hydrostatischer Druckversuch bei einer Baugruppe stattfinden und sollte der in Abschnitt 7.4 festgelegte Wert dann eingehalten werden?

Leitlinie 3/7 07.11.2000

Welche Bedingungen sind für die Bewertung eines in Artikel 3 Abs. 1 genannten Druckgeräts ohne eigene CEKennzeichnung in einer Baugruppe, die einer Gesamtbewertung der Konformität unterliegt, heranzuziehen?

Leitlinie 3/8 07.11.2000

Kann Hilfestellung in Bezug auf die in der Definition der Baugruppe verwendeten Begriffe gegeben werden?

Leitlinie 3/9 18.10.2001

Schreibt die Druckgeräterichtlinie formale Obergrenzen für den Umfang einer Baugruppe vor?

Leitlinie 3/10 18.10.2001

Ist es möglich, Baugruppen in Verkehr zu bringen, die keine CE - Kennzeichnung tragen?

Leitlinie 3/11 07.11.2000

Wenn ein Druckgerät innerstaatlichen Vorschriften, die vor der DGRL erlassen wurden, entspricht und an oder vor dem 29. Mai 2002 in Verkehr gebracht wird, kann es dann danach in eine Baugruppe eingefügt werden, die nach dem 29. Mai 2002 in Verkehr gebracht wird?

Leitlinie 3/12 18.10.2000

Finden nur die grundlegenden Sicherheitsanforderungen aus Artikel 10 Abs. 2 Anwendung auf die Bewertung des Zusammenbaus von Baugruppen?

Leitlinie 3/13 23.05.2002

Wenn mehrere Druckgeräte von einem Hersteller zu einer funktionalen Einheit verbunden werden und eines oder mehrere dieser Geräte von der DGRL ausgenommen sind, gilt die entstehende Einheit dann als eine unter die DGRL fallende Baugruppe?

Leitlinie 3/14 03.10.2002

Artikel 3, Abs. 2.3 besagt, dass die von Hand mit festen Brennstoffen beschickten Baugruppen mit bestimmten grundlegenden Anforderungen übereinstimmen müssen. Darüber hinaus besagt Artikel 1, Abs. 2.1.5, dass die Baugruppen vom Hersteller zusammengestellt worden sein müssen. Angenommen, der Hersteller möchte sich der EG-Entwurfsprüfung (Modul B1) gemäß Anhang II Diagramm 4 unterziehen, reicht es dann aus, dass der Hersteller des Kessels ein EG-Entwurfsprüfbescheinigung erhält oder muss der Installateur (Klempner), der die Schutzeinrichtungen mit dem Kessel vor Ort verbindet, diese EG-Entwurfsprüfbescheinigung erlangen?

Leitlinie 3/15 07.09.2004

Wie werden die Kategorien der dauerhaften Verbindungen in einer Baugruppe bestimmt?

Leitlinie 3/16 28.04.2003

Was bedeutet in Artikel 10 Abs. 2b “entsprechend der höchsten Kategorie der betreffenden Druckgeräte”?

Leitlinie 3/17 31.03.2006

Ist es zulässig, eine mit CE-Kennzeichnung versehene Baugruppe in Verkehr zu bringen, die nicht über Schutzvorrichtungen verfügt, wenn die Gefahr besteht, dass die zulässigen Grenzen überschritten werden?

Leitlinie 3/18 06.03.2012

Müssen einzelne Druckgeräte, aus denen eine Baugruppe besteht und die zuvor keiner Bewertung unterzogen wurden und daher gleichzeitig wie die Baugruppe gemäß Artikel 10 Abs. 2 bewertet werden, mit den in Anhang I Abschnitt 3.3. vorgeschriebenen Angaben versehen sein?

Leitlinie 3/19 06.03.2012

Wenn bei der Funktionsprüfung einer Baugruppe, die vom Hersteller vor dem Inverkehrbringen auf dem Gelände des Nutzers durchgeführt wird, eine Änderung an einem Druckgerät vorgenommen werden muss, gilt für diese Änderung dann die Richtlinie 97/23/EG ?

Leitlinie 3/20 20.03.2014

How to consider a transportable (TPED) pressure receptacle incorporated in an assembly being placed on the market under PED?



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