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Hydrostatische Druckprüfung

Vorgaben der Druckgeräterichtlinie

1. Anforderungen der DGRL
Die DGRL fordert in Anhang I Abschnitt 3.2, dass im Rahmen der Schlussprüfung auch eine Festigkeitsprüfung in Form einer hydrostatischen Druckprüfung durchzuführen ist. Mit dieser Druckprüfung soll der Aspekt der geforderten Druckfestigkeit geprüft werden.
Die Höhe des Prüfdruckes muss mindestens den in Anhang I Abschnitt 7.4 festgelegten Wert entsprechen:

(1) PT = PS * 1,43 oder

(2) PT = PS * 1,25 * K20 / KTS

Der höhere der beiden errechneten Prüfdrücke PT ist maßgebend.

Der Prüfdruckfaktor FP = 1,25 * K20 / KTS in oben aufgeführter Formel (2) berücksichtigt die temperaturabhängigen Festigkeitskennwerte.

Der Prüfdruckfaktor FP = 1,43 in Formel (1) bedeutet, dass im Prüfzustand ein Spannungsniveau von 95% der Streckgrenze entsprechend einem Rest-Sicherheitsbeiwert von 1,05 erreicht wird.

Die vorgenannten Regelungen gelten sowohl für Druckbehälter, für druckhaltende Ausrüstungsteile, Rohrleitungen sowie für Baugruppen.

2. Ersatzprüfungen zum hydrostatischen Druckversuch
Die DGRL läßt ausdrücklich Ersatzprüfungen zu, wenn die hydrostaische Prüfung nachteilig oder nicht durchführbar ist:
a) eine Gasdruckprüfung
b) anderere Prüfdrücke
c) Prüfung auf statistischer Grundlage

2.1. Die Gasdruckprüfung
Die Gasdruckprüfung soll nur in Ausnahmefällen angewandt werden, z. B. wenn die hydrostaische Druckprüfung nachteilig oder nicht möglich ist. Falls aus Sicherheitsgründen ein geringerer Prüfdruck angewendet wird, müssen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden z. B. zerstörungsfreie Prüfungen, um ein gleichwertiges Sicherheitsniveau zu erreichen.

2.2 Andere Prüfdrücke
Die Höhe des Prüfdrucks muss so gewählt wählt werden, dass die hydrostatische Druckprüfung unter gebührender Beachtung der Sicherheitsfaktoren gewährleistet, dass keine Beschädigungen am Druckgerät auftreten.

2.3 Prüfung auf statistischer Grundlage
Diese Art der Prüfung kann nur für in Serie hergestellte Druckgeräte der Kategorie I angewendet werden.

3. Anforderungen der Regelwerke
Für die Durchführung des hydrostatischen Druckprüfung sind zusätzliche Aspekte zu berücksichtigen, die zwar nicht explizit in der DGRL so angegeben sind, die sich jedoch aus den Vorgaben ableiten lassen. Nachstehende Tabelle berücksicht die wesentlichen Aspekte in den einzelnen Regelwerken:

- Nach der letzten Wärmebehandlung

- bei emaillierten Behältern vor der Emaillierung

- nach dem Plattieren

- nach der spandenden Bearbeitung

- vor dem Aufbringen von Beschichtungen, Dammungen, gummierungen, Ausmauerungen, Auskleidungen, Beschichtungen

Weitere Angaben in AD 2000 HP 30 Abschn. 3

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