Geschrieben von: Erhard
Geltungsbereich - June 12, 2007
Hallo ! Kann mir jemand mal den Unterschied erklären zwischen einer "endgültigen Baugruppe", die ja im Umfang nicht begrenzt ist und auch aus mehreren Baugruppen/Druckgeräten bestehen kann, und einer "Anlage" ? Geht es nur um den Verantwortungsbereich ? Aktuell geht es darum das ich gerade beobachte wie ein Betreiber auf seinem eigenen Gelände mit der eigenen Rohrwerkstatt großflächige Um- und Neubaumaßnahmen ( Rohrleitungen ) durchführt. Es werden weder Druckproben durchgeführt noch wird dokumentiert.Allerdings erwartet der Betreiber nach Beendigung der Arbeiten eine Abnahme bzw. den Segen der zust. Behörden. Ist das wirklich rechtlich so in Ordnung ?