Sie haben vollkommen recht. Gemäß der DGRL ist ein 3.1 EN 10204 Abnahmeprüfzeugnis für alle Bauteile und alle Werkstoffe ausreichend , wenn ein Werkstoffhersteller ein QS-System verfügt (was in der Regel der Fall sein dürfte). Nur wenn der Werkstoffhersteller über kein QS-System verfügt, dann ist für Druckgeräte der Kat. III und IV für die wichtigsten Bauteile ein 3.2 Abnahmeprüfzeugnis erforderlich (siehe hierzu auch Leitlinie 7/5).
Leider hat man das 3.2 EN 10204 Abnahmeprüfzeugnis auch im AD2000 sehr gepflegt und die Forderung z. T. nur werkstoffabhängig oder dimensionsabhängig und weniger von dem Bauteil bzw. der Beanspruchung.