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#159 - April 05, 2006 Thermalölleitungen
Anonym
Nicht registriert

Die Beheizung eines Behäter soll mittels Thermalöl erfolgen (350°C / 10 bar)).
Über Zuführleitungen ( 1x Vor- und 1x Rücklaufleitung DN 150)werden die einzelnen Heizkreise des Behälters versorgt.
Frage:
Fallen diese Rohrleitungen unter Artikel 3 Absatz 3 (Auslegung nach guter Ingenieurpraxis)? Wenn nein, wie müssen sie dann betrachtet werden ?
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Betreff Geschrieben von geschrieben am
Thermalölleitungen Anonym April 05, 2006
Re: Thermalölleitungen Anonym April 07, 2006

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