Hallo,
für den Laborbetrieb haben wir eine Druckkammer konstruiert. In ihr werden Kleinstbauteiel mit Heliumdruck beaufschlagt. Daten:
Innenvolumen: ca. 0,3 Liter
Heliumdruck: max. 8-10 bar
in der Kammer ist eine Glasscheibe zur visuellen Konrolle integriert. unter welche Verordnung/Regel fallen wir damit(Behälter/Geräte)? man könnte konstruktiv mit aufwand evtl unter die behälter grenze (0,22l) kommen...ist das sinnvoll?
mfg
der berliner