Luftdruckbehälter sind nach Diagramm 2 Anhang II der Druckgeräterichtlinie einzustufen. Demnach wäre Ihr Behälter mit 100 Liter Inhalt in die Kategorie III und der Behälter mit 500 Liter Inhalt in die Kategorie IV einzustufen.
Sicherheitseinrichtungen zur Begrenzung der Auslegungsparameter wie Druck und ggf. der Temperatur sind auf jeden Fall erforderlich.
Die Kategorien nach DGRL sind nur in den Einstufungen I bis IV vorgesehen.