Diese Frage kann nicht so einfach beantwortet werden, da ein "geringer Anteil" sowohl als gefährlich eingestuft werden kann als auch ungefährlich. Für die Einstufung von sogenannten "Zubereitungen", ist auch die EG-Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG hilfreich. Vielleicht hilft Ihnen auch das Sicherheitsdatenblatt von dieser "Mischung".