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#203 - September 20, 2001 Re: Einstufung von transportablen Druckbehältern für stationäre Feuerlöschanlagen
Anonym
Nicht registriert

Wenn die kpmplette Feuerlöschanlage incl. der Druckgeräte von ein und demselben Hersteller unter seiner Verantwortung zusammengebaut wird, dann ist dies eine Baugruppe im Sinne der DGRL und muß entsprechend eine Gesamtbewertung der Konformität unterzogen werden incl. eine CE-Kennzeichnung für die komplette Baugruppe (siehe hierzu Leitfaden 3/2).
Damit wären alle Komponenten (Druckgeräte + druckhaltendende Ausrüstungsteile) in der Anlage abgedeckt. Eine separate Kennzeichnung ist für alle Komponenten nicht erforderlich.
Für den Ersttransport der gefüllten Behälter durch den Hersteller zum erstmaligen Einbau in die Baugruppe ist m.E. keine CE-Kennzeichnung der einzelnen Behälter erforderlich, da die Behälter noch nicht "in Verkehr" gebracht wurden. Es liegt in der Verantwortung des Herstellers (der hier selber den Transport vornimmt) Sorge zu tragen, daß durch die Befüllung bzw. den Transport das Konformitätsbewertungsverfahren voll durchgeführt werden kann und das die Sicherheit der gefüllten Behälter hierdurch nicht beeinträchtigt wird (z.B. durch Drucküberschreitung).

Spätere Eingriffe in eine Anlage unterliegen nicht der DGRL sondern den nationalen Bestimmungen für Druckgeräte (z.Zt. Druckbehälterverordnung, später Betriebssicherheitsverordnung). Der Betreiber ist dann für den sicheren Betrieb der Anlage erforderlich. Wenn dann einzelne Druckgeräte zum Wiederbefüllen augebaut werden müssen, dann ist u.U. nicht ausgeschlossen, daß der derselbe Behälter an der selben Stelle wieder eingebaut wird. Damit wären die Bedingungen für die CE-Kennzeichnung bei der Erstinbetriebnahme nicht mehr gegeben. Damit wäre es sinnvoll, die einzelnen Druckgeräte jeweils mit einer CE-Kennzeichnung zu versehen, damit eine bessere Austauschbarkeit möglich ist. Dies könnte in der Bedienungsanleitung so vorgesehen werden.
Zu diesem Fragenkomplex gibt es auch Leitlinien (Guidelines): siehe DRUCKGERÄTE ONLINE.
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Einstufung von transportablen Druckbehältern für stationäre Feuerlöschanlagen Anonym September 18, 2001
Re: Einstufung von transportablen Druckbehältern für stationäre Feuerlöschanlagen Anonym September 20, 2001

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