Bisher konnte ich leider nicht heraus finden in wie fern Ejektoren bzw. Strahlpumpen (Treibmittel: Wasserdampf) in der DGRL einkategorisiert werden.
Weiterhin würde mich brennend interessieren in wie weit Rohrbündelwärmetauscher (Medium: Wasser) betrachtet werden. Meines Erachtens muß man die Rohr-(Wasser)-seite und die Kondensationsseite getrennt betrachten. Die Kondensationsseite wird dann als Behälter und ein Wärmetauscherrohr als Rohr durch die PED kategorisiert.
Oder sind meine Annahmen nicht korrekt?
Bedanke mich schon mal im voraus für jede Antwort.