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#208 - October 23, 2007 Einstufung von Ejektoren/ Strahlpumpen/ Wärmetauschern
Tim1010 Offline
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Bisher konnte ich leider nicht heraus finden in wie fern Ejektoren bzw. Strahlpumpen (Treibmittel: Wasserdampf) in der DGRL einkategorisiert werden.
Weiterhin würde mich brennend interessieren in wie weit Rohrbündelwärmetauscher (Medium: Wasser) betrachtet werden. Meines Erachtens muß man die Rohr-(Wasser)-seite und die Kondensationsseite getrennt betrachten. Die Kondensationsseite wird dann als Behälter und ein Wärmetauscherrohr als Rohr durch die PED kategorisiert.
Oder sind meine Annahmen nicht korrekt?
Bedanke mich schon mal im voraus für jede Antwort.
hoch
#209 - October 30, 2007 Re: Einstufung von Ejektoren/ Strahlpumpen/ Wärmetauschern
TeLo Offline
Junior-Mitglied
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Hallo

Wärmetauscher: Artikel 9 (3) der 97/23/EG
Eventuell als Baugruppe zu sehen und dann die Rohrseite und die Behälterseite Kategorisieren und dann auf die "Baugruppe" die höhere Kategorie anwenden
Angabe von mehreren Druckräumen auf der Konformitätserklärung
MfG
R. Sonnleitner
hoch
#210 - October 31, 2007 Re: Einstufung von Ejektoren/ Strahlpumpen/ Wärmetauschern
Tim1010 Offline
Junior-Mitglied
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Vielen Dank! Das hilft mir schon einmal weiter. Offene Frage ist jedoch noch immer in wie fern Strahlpumpen bzw. Ejektoren einkategorisiert werden. Andere Pumpen könnte man meines Erachtens zu den Teilen "bei denen der Druck kein wesentlicher Faktor für die Konstruktion darstellt" einkategorisieren und würden daher unter Art.1 Abs.3.10 fallen und sind daher von der DGRL ausgeschlossen. Aber bei Strahlpumpen (Ejektoren) sieht dies meinese Erachtens ganz anders aus, da ein Gas (oftmals Wasserdampf) mit hohem Druck als Treibmittel fungiert und somit die Konstruktion (Düse/ Flansche) entscheidend beeinflußt.
Nach einigen Recherchen bin ich leider immer noch zu keinem Ergebnis gekommen. confused
hoch


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