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#365 - May 14, 2008 Beschriftung von Einzelteilen
schweizer Offline
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Registriert: May 14, 2008
Beiträge: 1
Ort: Stans
Hallo Zusammen

Sachlage: ein Kunde verlangt von uns, dass wir sämtliche Teile eines Druckentlastungsventil beschriften mit Chargen-Nr., Material-Nr, Artikel-Nr., DN-Nr. und Max. Druckbelastung.

Frage: müssen diese Beschriftungen wirklich alle Teile aufweisen oder nur solche die einem Druck ausgesetzt sind? Gibt es eine Mindest-Norm-Grösse der Beschriftung??

Grüsse aus der zur Zeit heissen Schweiz cool
hoch
#366 - May 18, 2008 Re: Beschriftung von Einzelteilen
Die Redaktion Offline
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Beiträge: 267
Zunächst ist zwischen den vertraglichen und anderen rechtlich verbindlichen Anforderungen zu differenzieren. Wenn besondere Anforderungen bezüglich der Kennzeichnung vertraglich vereinbart wurden, sind diese selbstverständlich zu erfüllen. Anforderungen zur Kennzeichnung können ggf. in vereinbarten Produktnormen enthalten sein.
Die DGRL enthält ebenfalls Anforderungen zur Kennzeichnung für die Produkte selbst (siehe Abschn. 3.3 Anhang I) und zur Rückverfolgbarkeit von Werkstoffen (Abschn. 3.1.5 Anhang I, Leitlinie 7/4).
Der Hersteller kann im Rahmen der Gefahrenanalyse die Notwendigkeit sehen, dass Teile besonders zu kennzeichnen sind, wenn durch eine Verwechslung von Teilen eine Gefährdung entstehen kann.
Eine Mindestschriftgröße für die Kennzeichnung besteht nicht (Ausnahme 5 mm für das CE-Zeichen). Allerdings sollte die Forderung "gut lesbar" ohne Hilfsmittel erfüllt werden.
hoch


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