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#371 - July 06, 2008 Duckluftkartuschen für Sportwaffen
LuPi-Fan Offline
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Registriert: July 06, 2008
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Ein Hallo an die Experten.
Bei den Sportschützen herrscht Unsicherheit darüber, ob die Druckluftkartuschen (200 bzw. 300 bar) der Sportwaffen einer Überprüfung unterliegen, bzw. wo es eine zugelassene Prüfstelle gibt, die nach der 10-jährigen "Nutzungsdauer" die Kartuschen für ein paar weitere Jahre zuläßt.

Als ich mir meine Waffe vor ca. 10 Jahren gekauft habe, stand da ws von einer hydrostatischen Prüfung durch den Hersteller nach 10 Jahren. Mittlerweile verkaufen alle Hersteller lieber neue Kartuschen (100-200 Euro) und wollen von den Prüfungen nichts mehr wissen.

Deshalb meine Frage, gibt es irgendwo eine Stelle, die nach einer "erschwinglichen" Prüfung die "Nutzungsdauer" der Druckluftkartusche verlängern darf?

Falls zulässig, wäre das doch eine gute Geschäftsidee. In den nächsten Jahren würden mindestens 10000 Kartuschen zur Prüfung anstehen.
hoch
#372 - July 07, 2008 Re: Duckluftkartuschen für Sportwaffen
Die Redaktion Offline
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Beiträge: 267
Druckluftkartuschen sind ortsbewegliche Druckgeräte nach der Europ. Richtlinie 1999/36/EG in Verkehr gebracht werden müssen. Die Umsetzungin deutsches Recht wurde in Deutschland durch die Verordnung über ortsbewegliche Druckgeräte (OrtsDruckV) umgesetzt. Der Umgang (Transport, Prüfung usw.) mit diesen Druckgeräten ist in den verkehrsrechtlichen Vorschriften wie ADR und GGVSE geregelt.
Für den Klassifizierungscode 1A bzw. UN-Nummer 1002 (Pressluft) ist nach ADR-Tabelle 1 alle 10 Jahre eine wiederkehrende Prüfung durchzuführen. Der Umfang und die Zuständigkeit für die Prüfung sind in ADR Abschnitt 6.2.1.6 festgelegt.
Nur zugelassene Prüfstellen können die Nutzungsdauer durch eine wiederkehrende Prüfung verlängern.
hoch


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