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#417 - February 11, 2003 Re: BetrSichV
Anonym
Nicht registriert

Nein nicht bis zum Ende der Übergangszeit, sondern spätestens am 1.1.2008 sind die max. Fristen in Abhängikeit der Kategorie nach Tabelle § 15 anzuwenden. Aufgrund der Betriebsweise kann es erforderlich sein, dass der Betreiber kürzere Prüffristen festlegen muss.
Solange keine neuen Technischen Regeln vom Betriebssicherheitsausschuss herausgegeben sind, gelten die alten TRB,TRR usw.. Demnach gelten die Regelung für die Druckprüfung bei wiederkehrenden Prüfungen nach z.B TRB 514/512 bzw. HP30.
Für Rohrleitungen siehe TRR 514.
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Betreff Geschrieben von geschrieben am
BetrSichV Tigger February 04, 2003
Re: BetrSichV Anonym February 05, 2003
Re: BetrSichV Tigger February 10, 2003
Re: BetrSichV Anonym February 11, 2003
Re: BetrSichV ostwk February 20, 2003

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