Wenn die Frist zur wiederkehrenden Prüfung durch den Betreiber neu festgelegt werden kann (also für bestehende Tauchgeräteflaschen vor 2003), ist es dann möglich diese nach Tabelle $15 (5) der BetrSichV auf 5 Jahre festzulegen.
Der TÜV SD steht auf dem Standpunkt dies geht nicht für TG-Flaschen welche vor 2003 beschafft wurden (Kein CE sondern Epsilon-Zeichen).