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#476 - February 05, 2003 Re: benannte Stellen
Anonym
Nicht registriert

Grundsätzlich unterscheiden sich die Entwurfsprüfungen nach Modul B1 und die Entwurfsprüfung im Rahmen des Modul G. Bei Modul B1 wird durch die benannte Stelle nach Abschluss des Modul B1-Verfahrens eine EG-Entwurfsprüfbescheinigung ausgestellt. Diese benannte Stelle muß nicht die gleiche sein, die im Rahmen der Produktionsüberwachung nach Modul F tätig wird. Beim Modul G wird die Entwurfsprüfung durch die benannte Stelle durchgeführ, die für Modul G tätig ist und deren Kenn-Nr. aufgebracht wird. An diese Entwurfszulassung werden keine formelle Verfahren vorgeschrieben.
Siehe auch die Leitlinien 4/1, 4/4 und 4/8.
Listen über benannte Stellen, die für die einzelnen Module tätig sein dürfen, gibt es bei DRUCKGERÄTE ONLINE unter "../Informationen/benannte Stellen/.."
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Betreff Geschrieben von geschrieben am
benannte Stellen M. Binder January 30, 2003
Re: benannte Stellen Anonym February 05, 2003

Moderator:  Die Redaktion