Hallo Paul,
erstmal ein Dankeschön für deine Antwort.
Also soll deine Antwort bedeuten, dass wenn ich z.B. ein Rohr aus der Werkstoffgruppe 1 mit einen Boden aus der Werkstoffgruppe 4.1 miteinander verbinden möchte, prüfe ich jeweils den Schweissnahtfaktor des Werkstoffes, nehme den kleineren Schweissnahtfaktor und beziehe diesen in meine Rechnung ein. Natürlich unter die Annahme, dass der Prüfumfang, wie du oben beschrieben hast, erfüllt wird. Unsere Zulieferer haben entsprechende Erfahrungswerte und wickeln auch die komplette Prüfung ab (Hier spreche ich von Druckbehälterneubauten).
Was mich bei dieser Berechnung ein wenig skeptisch macht, ist ein Nachweis, ob sich die Werkstoffe miteinander verschweißen lassen und dementsprechend eine vernünftige Verbindung eingehen..... Bei meinen oben genannten Beispiel müsste ein Stahl mit Re<370 N/mm² mit einen warmfesten Stahl verbunden werden. Diese Kombination wird in der Praxis wahrscheinlich nicht benötigt, jedoch möchte ich damit ein Extrem darstellen.
Danke für eure Mithilfe!
Gruss
Andreas