Es gibt offiziell keine Vorgabe für eine EU-Konformitätserklärung einer Baugruppe gem. DGRL.
Wichtig ist:
a) es darf nur eine EU-Konformitätserklärung geben für die Baugruppe, die auch ggf. andere Harmonisierungsvorschriften erfasst, z. B. Maschinenrichtlinie, ATEX-RL
b) wenn der Hersteller Teile einbaut, zu denen bereits eine oder mehrere EU-Konformitätserklärung existiert/existieren, sollte er diese als Anlage der eigenen Konformitätserklärung beifügen.
c) alle bereits existierenden EU-Konformitätserklärungen sollten in der Baugruppen-Konformitätserklärung aufgelistet und auf dies explizit verwiesen werden.
d) der Umfang der Baugruppe sollte exakt beschrieben werden (ggf. Verweis auf eine Zeichnung) mit allen aufgeführten Druckgeräten bzw. "andere Geräte“.
e) für die Baugruppe sollte ein eigenes Typenschild (mit eigener Fabr.-Nr.) vorhanden sein. Selbstverständlich müssen die Typenschilder anderer Druckgeräte-Hersteller belassen werden.
f) die höchste Kategorie des einzelnen Druckgerätes bestimmt die Kategorie der Baugruppe.