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#956 - August 14, 2014 Dichtheitsprüfung von Arbeitsmitteln
DanielB Offline
Junior-Mitglied
Registriert: July 13, 2012
Beiträge: 6
Hallo zusammen,

in der aktuellen Version der TRBS 1201 "Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" (Ausgabe: August 2012 zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2014 S. 902 [Nr. 43])
wird in der Anlage Tabelle 2 für "Arbeitsmittel die Gase und Dämpfe mit gefährlichen Eigenschaften enthalten" eine jährliche Dichtheitsprüfung empfohlen.

Nun zu meiner Frage: Wird dieser Dichtheitsprüfung mit einer Sicht- und Sinneskontrolle durch das Anlagenpersonal beim regelmäßigen Rundgang genüge getan?
Also sehen, hören, riechen von Undichtigkeiten.
Oder muss eine explizite Dichtheitsprüfung z.B. mit Stickstoff und Abseifen durchgeführt werden?

Vielen Dank im Voraus für ihre Meinungen.
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Sämtliche Äußerungen stellen lediglich meine persönliche Meinung und keinesfalls die meines Arbeitgebers dar.
hoch
#973 - October 09, 2014 Re: Dichtheitsprüfung von Arbeitsmitteln [Re: DanielB]
Die Redaktion Online
Mitglied
Registriert: August 31, 2001
Beiträge: 260
Eine allgemeinverbindliche Vorgabe ist hier kaum vorstellbar. Es geht hier im „gefährliche“ Gase und Dämpfe. Keiner wird wohl jemanden zumuten, die Dichtheit von Flanschverbindungen in einem Rohrleitungssystem (mit giftigen Substanzen) mittels Nase auf ihre Dichtheit zu überprüfen.
Oft gibt es quantitative Leckageraten die einzuhalten sind. Dann kommen ohnehin nur Prüfmethoden in Frage, mit der eine Leackagerate ermittelt werden kann.
Wie, wann und wie oft sollte im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden und als Betreiber dann eigenverantwortlich festgelegt werden.
hoch


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