Pumpe mit Heizmantel

Geschrieben von: Jan72586

Pumpe mit Heizmantel - December 03, 2020

Hallo zusammen,
der Heizmantel eines Pumpengehäuses welcher selbiges umgibt ist, mit Druck beaufschlagt.
Ist der Heizmantel als ein integrales Bestandteil der Pumpe zu sehen und fällt damit nicht unter die DGRL? Die Gefährdung durch Druck wäre dann im Rahmen der Maschinenrichtlinie zu betrachten.
Oder ist der Heizmantel als druckhaltendes Ausrüstungsteil zu sehen?
Was denkt ihr? Wie lässt sich das eine oder andere begründen?
Vielen Dank im Voraus
Grüße aus Düsseldorf
Geschrieben von: Die Redaktion

Re: Pumpe mit Heizmantel - December 03, 2020

Ohne das genaue Design zu kennen ist es schwierig ein Bewertung durchzuführen.

Wenn der Heizmantel aufgrund des Volumens/Druck max. in die Kategorie I fallen würde, könnte man dies als Aufnahmeregelung nach Artikel I Abs. (2) f (i) sehen und die druckbedingten Gefahren im Rahmen der Maschinenrichtlinie berücksichtigen.

Siehe hierzu auch die Leitlinie A-55.