Werkstoffnachweis für Rohrleitung nach Kategorie I

Geschrieben von: Andreas Seidel

Werkstoffnachweis für Rohrleitung nach Kategorie I - February 19, 2019

Laut DGRL werden die wichtigen drucktragenden Teile der Kategorie I, ein Werkszeugnis 2.2 nach EN 10204 benötigt. Soweit klar. Wenn ich aber in der CE-Erklärung als verwendete harmonisierte Norm die EN 13480 angebe, finde ich diesen Zusammenhang nicht.
Beispiel:
Kategorie I Rohrleitung, bestehend aus austenitischem Rohr nach EN 10216-5.
Die EN 10216-5, 9.2.1 fordert ein 3.1 Zeugnis, ohne Einschränkung in Bezug auf die Kategorie.
Steht die DGRL generell darüber und ich kann ein Werkszeugnis nach 2.2 verwenden?
Geschrieben von: Die Redaktion

Re: Werkstoffnachweis für Rohrleitung nach Kategorie I - February 19, 2019

Normen legen Anforderungen fest, unabhängig vom konkreten Anwendungsfall. Um die Rohre auch für höhere Anforderungen zu verwenden, hat man sich halt für ein 3.1 entschieden. Grundsätzlich ist der Hersteller angehalten im Rahmen seiner Konformitätsbewertung die konkreten Anforderungen festzulegen. Somit könnte er sich in diesem Fall auch für ein 2.2. entscheiden, wenn er sich davon ggf. wirtschaftliche Vorteile verspricht.
Die Frage stellt sich doch, gibt es einen Hersteller der ein 2.2 ausstellt, wenn die Norm obligatorische 3.1 vorsieht.
Die Rückverfolgbarkeit sollte in allen Fällen sichergestellt sein.
Geschrieben von: Andreas Seidel

Re: Werkstoffnachweis für Rohrleitung nach Kategorie I - February 20, 2019

Danke für die schnelle Rückmeldung :-)