Werkstoffnachweis AD-2000 W2 / W10

Geschrieben von: MME72

Werkstoffnachweis AD-2000 W2 / W10 - May 10, 2023

Hallo Zusammen,
ich hoffe mir kann jemand helfen.
Wenn man Material für Druckgeräte gemäß DGRL 2014/68/EU bestellt, wie Rundmaterial Ø71x36, und eine Reduzierung anfertigt, wird in der Regel im 3.1 Zeugnis nach AD-2000 W2 / W10 bestellt.
In welchen Fällen kann man auf den Nachweis auf W2 / W10 verzichten?
Bzw. wann kann der Kunde des Druckgerätes auf den Nachweis verzichten?

Vielen Dank im Voraus.
Geschrieben von: Die Redaktion

Re: Werkstoffnachweis AD-2000 W2 / W10 - May 10, 2023

Wenn AD 2000 das Regelwerk ist, dass relevant ist, dann enthält diese ggf. Vorgaben in W2/W10. Diese beiden Merkblätter können zusätzliche Anforderungen enthalten, z. B. hinsichtlich des Anwendungsbereiches (Temp., Druck) oder zusätzliche Anforderungen bei Werkstoffprüfungen z.B: Ultraschallprüfung, die über die Anwendungsnorm hinausgehen.
Außerdem müssen die Hersteller die W0-Zulassung haben (dieses System der "zuständigen Stellen" hat man im AD 2000 Regelwerk beibehalten) obwohl die DGRL dies nicht vorsieht.
Wenn man sich außerhalb des AD 2000 Regelwerk befindet. z.B. EN 13445 dann kann man auf diese zusätzlichen Besonderheiten verzichten.
Geschrieben von: MME72

Re: Werkstoffnachweis AD-2000 W2 / W10 - May 11, 2023

Vielen Dank.