Geschrieben von: Anonym
"Unabhängige" benannte Stelle? - April 12, 2002
Hallo zusammen
Wenn sowohl Endabnehmer als auch benannte Stelle zu ein und demselben Konzern gehören, verträgt sich das mit der Forderung nach Unabhängigkeit des Prüfers?
Der Endabnehmer wird in jedem Fall darauf bestehen, dass der Hersteller "seine" benannte Stelle mit der Prüfung beauftragt. Wo bleibt da die freie Wahl der benannten Stelle durch den Hersteller?
Ich finde hier müsste ein Riegel vorgeschoben werden, da dem Hersteller ganz klar die Wahl genommen wird.
Grüße
J. Hoffmann
www.canzler-pt.de
Wenn sowohl Endabnehmer als auch benannte Stelle zu ein und demselben Konzern gehören, verträgt sich das mit der Forderung nach Unabhängigkeit des Prüfers?
Der Endabnehmer wird in jedem Fall darauf bestehen, dass der Hersteller "seine" benannte Stelle mit der Prüfung beauftragt. Wo bleibt da die freie Wahl der benannten Stelle durch den Hersteller?
Ich finde hier müsste ein Riegel vorgeschoben werden, da dem Hersteller ganz klar die Wahl genommen wird.
Grüße
J. Hoffmann
www.canzler-pt.de