Gute Ingeniertechnik

Geschrieben von: skyline

Gute Ingeniertechnik - January 14, 2016

Hallo ,

ich habe eine Reinstgasleitung zu legen.
Daten sind Edelstahlrohr DN 6
Betriebsdruck 3 Bar.
Länge der Leitung 20 m , ca. 5 Liter wenn überhaupt.
Medium Wasserstoff.

Kann ich diese nach der Druckgeräterichtlinie nach Art. 3 Abs. (3) gute Ingenieurpraxis erstellen?

Wie muss ich diese abdrücken ?

Danke für die Antworten
Geschrieben von: Die Redaktion

Re: Gute Ingeniertechnik - January 15, 2016

Sie müssen sogar Art. 3 Abs. 3 der DGRL anwenden.

Ob eine Druckprüfung (Festigkeitsprüfung) erforderlich liegt in der Verantwortung des Herstellers.
Anhang I der DGRL ist nicht verbindlich.

Vielleicht ist eine Prüfung auf Dichtheit notwendig und ausreichend?
Geschrieben von: skyline

Re: Gute Ingeniertechnik - January 15, 2016

Hallo ,

und Danke erst einmal für die Antwort.
Würde es ausreichen wenn es der Kunde so wünscht , das wir die Leitung unter Betriebsdruck absprühen mit Lecksucher?
Geschrieben von: FSchmidt90

Re: Gute Ingeniertechnik - March 20, 2019

Guten Tag,

ich habe ein ähnliches Anliegen.
Ich habe eine Rohrleitung (PS=16 bar; DN25; FG 2). Diese fällt nach Einstufung in die DGRL in keine Kategorie. Ich kann diese Rohrleitung nun nach guter Ingenieurpraxis auslegen, fertigen und prüfen. Zur Vereinfachung legt man meistens fest, dass man sich in diesem Fall z.B. am AD2000/HP100R oder an der DIN EN 13480 anlehnt.
Im Fall der DIN EN 13480 steht unter 13480-5 Abschnitt 9.3.1., dass alle Rohrleitungen, welche nach dieser Norm gefertig wurden, einer Druckprüfung unterzogen werden müssen.
Im Fall der AD2000/HP512R habe ich hierzu keinen eindeutigen Hinweis gefunden.
Muss ich, wenn ich mich am AD2000 Regelwerk orientiere, keine Druckprüfung durchführen für Rohrleitungen nach Art 4 Abs 3 DGRL?

Beste Grüße
Felix
Geschrieben von: Die Redaktion

Re: Gute Ingeniertechnik - May 17, 2019

Auch hier gilt die obige Antwort.

Es liegt in der Verantwortung des Herstellers, ob er in diesem Fall eine Druckprüfung/Dichtheitsprüfung durchführt.
Geschrieben von: Johannes8060

Re: Gute Ingeniertechnik - March 27, 2021

Hallo,
ich bin mir ungewiss welche Verpflichtungen für mich gelten bzw. wie die oben erwähnte Verantwortung des Herstellers ob eine Druckprüfung/Dichtheitsprüfung durchzuführen ist zu interpretieren ist.

Ich habe eine Kühlwasserrohrleitung die nach guter Ingenieurspraxis ausgelegt wurde. Der Betriebsdruck beträgt 6 bar. Ist für diese Leitung verpflichtend eine Druckprüfung / Dichtheitsprüfung vorzunehmen bzw. mit welchem Prüfdruck?

Ich habe nun die DGL mehrmals versucht dahingehdnd zu verstehen, habe jedoch den Passus der die oben erwähnte Verantwortung des Herstellers ob eine Druck-/Dichtheitsprüfung durchzuführen ist, nicht explizit gefunden.

Kann mir hier jemand weiterhelfen bzw. den entsprechenden Artikel in der DGL nennen?
Geschrieben von: TomTom72

Re: Gute Ingeniertechnik - April 01, 2021

Was sagt denn die AD HP30?