Zeugnis 3.1 - Doppelbelegung EN/ASME

Geschrieben von: darealmephisto

Zeugnis 3.1 - Doppelbelegung EN/ASME - February 15, 2012

Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema Doppelbelegung auf den Materialzeugnissen (EN10204 - 3.1) unserer Unterlieferanten.
Ein Kunde fordert für ein Type Approval für den US-Markt eine Doppelbelegung der verwendeten Werkstoffe nach EN und ASME.

Ist es ausreichend, wenn wir auf den Lieferantenzeugnissen die Werkstoffbezeichnung nach beiden Regularien stehen haben (z.B. 316Ti / 1.4571) oder muss auch explizit ausgewiesen sein, nach welcher Spezifikation diese Werkstoffe angegeben werden?

Ich muss dazu sagen, ich bin der Thematik recht neu und unerfahren. Der TÜV-Prüfer hat bei der Abnhame in unserem Haus ein Materialzeugnis unseres Lieferanten mit der reinen Angabe "316L / 1.4404" akzeptiert. Jedoch bin ich da etwas verwundert, dass er keine ASME-Materialspezifikation sehen wollte. Die EN10088-2 für die Bezeichnung 1.4404 ist zwar genannt, aber reicht das tatsächlich als "Doppelbelegung" aus?

Ich wäre sehr dankbar für jede Erläuterung dazu.

Vielen Dank bereits im Voraus!

MfG
IW
Geschrieben von: koenig

Re: Zeugnis 3.1 - Doppelbelegung EN/ASME - February 17, 2012

Sorry, my German is not that good, I can read it by writting is difficult.

Concerning your question 316Ti is not an ASME Specification it is a type. To meet the ASME Boiler & Pressure Vessel Code it would have to be identified with an SA designation (SA.240 316Ti Plate, or SA-312 Tp 316Ti Tube).

To idetify both materials on one MTR (3.1) is not a problem, but the material is also required to be marked in accordance with the requirements of the Specification as shown in Section II Part A of the ASME Code.

If I can be of further help let me know.
Geschrieben von: Die Redaktion

Re: Zeugnis 3.1 - Doppelbelegung EN/ASME - February 29, 2012

Selbstverständlich gehört die Lieferspezifikation (EN-Norm, ASTM) mit auf dem Materialnachweis, da unter der gleichen Werkstoffbezeichnung auch unterschiedliche Lieferformen existieren, wenn beide erfüllt sein müssen, dann auch beide.
Die Anforderungen in vergleichbaren Lieferspezifikationen können gering abweichen (Analyse, mechanische technologische Werte, Prüfumfang).
Falls beide Lieferspezifikationen bescheinigt werden, müssen auch beide erfüllt sein.