Geschrieben von: Anonym
Qualifizierung von Unterlieferanten - February 13, 2006
Anhang I Punkt 4.3 sagt aus das Unterlieferanten durch eine in der Gemeinschaft niedergelassenen zuständigen Stelle zertifiziert sein muss.
Gibt es eine Regelung für Firmen die zwar eine Zulassung nach ISO 9001 haben, aber halt nicht von einem in der EU Akreditierten
Zertifizierer?????
Gibt es eine Regelung für Firmen die zwar eine Zulassung nach ISO 9001 haben, aber halt nicht von einem in der EU Akreditierten
Zertifizierer?????