Geschrieben von: Anonym
Sicherheitstechnische Bewertung und wiederkehrende Prüfung - March 31, 2006
Muß ich nach Ablauf der aufgrund der sicherheitstechnischen Bewertung ermittelten Prüffrist erneut eine sicherheitstechnische Bewertung durchführen, die zu einer anderen Prüffrist als der zuerst ermittelten führt? Der Betriebssicherheitsverordnung kann man dieses nicht entnehmen. Es würde aber Sinn machen, weil der Druckbehälter aufgrund der Beanspruchung innerhalb der Prüffrist sich z.B. hinsichtlich der Festigkeit verändert haben kann.
Geschrieben von: Anonym
Re: Sicherheitstechnische Bewertung und wiederkehrende Prüfung - April 03, 2006
Nach jeder wiederkehrenden Prüfung sollte eine Aussage darüber gemacht, ob keine sicherheitstechnischen Bedenken für den Weiterbetrieb der Anlage bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung bestehen. Falls der Prüfer (befP oder ZÜS) der Meinung ist, dass die Frist bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung kürzer sein muss, als eine zuvor festgelegte Prüffrist, dann wird er dies auch so in seiner Dokumentation so festhalten. Der Betreiber wird dann im Rahmen seiner Verantwortung dann die Prüfrist entsprechend neu festlegen.
Geschrieben von: Anonym
Re: Sicherheitstechnische Bewertung und wiederkehrende Prüfung - April 09, 2006
Vielen Dan Otto. Das habe ich mir schon gedacht.