Geschrieben von: Anonym
Fristüberschreitung bei wiederkehrenden Prüfungen - April 15, 2004
Ist die Fristüberschreitung bei wiederkehrenden Prüfungen von 6 Monaten, wie sie z.B. in TRB 514 genannt ist, auch nach der BetrSichV zulässig?
Geschrieben von: Anonym
Re: Fristüberschreitung bei wiederkehrenden Prüfungen - April 19, 2004
Nein.
Die vorhandenen technischen Regeln gelten nur, wenn sie der BetrSichV nicht entgegenstehen. Nach der BetrSichV gibt es keine Fristüberschreitung d.h. die Prüfungen müssen innerhalb der genannten Fristen nach §15 durchgeführt werden.