Fristüberschreitung bei wiederkehrenden Prüfungen

Geschrieben von: Anonym

Fristüberschreitung bei wiederkehrenden Prüfungen - April 15, 2004

Ist die Fristüberschreitung bei wiederkehrenden Prüfungen von 6 Monaten, wie sie z.B. in TRB 514 genannt ist, auch nach der BetrSichV zulässig?
Geschrieben von: Anonym

Re: Fristüberschreitung bei wiederkehrenden Prüfungen - April 19, 2004

Nein.
Die vorhandenen technischen Regeln gelten nur, wenn sie der BetrSichV nicht entgegenstehen. Nach der BetrSichV gibt es keine Fristüberschreitung d.h. die Prüfungen müssen innerhalb der genannten Fristen nach §15 durchgeführt werden.