Wiederkehrende Prüfungen einer Anlage

Geschrieben von: michel1001

Wiederkehrende Prüfungen einer Anlage - May 07, 2011

Hallo,
ich habe eine Frage zu den wiederkehrenden Prüfungen einer Anlage.
Die Anlage besteht aus zwei Kreisläufen, wobei der eine Kreislauf in Kategorie IV, Modul G fällt und daher nach BetrSichV §14 durch eine ZÜS geprüft werden muss. Der zweite Kreislauf ist ein Heißwasserkreislauf, ebenfalls in Kategorie IV, Modul G und dient zum Beheizen einiger Aggregate des ersten Kreislaufs.

Daher ist hier für den zweiten Kreislauf zusätzlich die TRD 604 Blatt 2 gültig. Dort sind halbjährliche Prüfungen erforderlich. In der TRD steht allerdings, dass hierzu eine sachverständige Person ausreicht, d.h. keine ZÜS. Stimmt das oder müssen diese halbjährlichen Prüfungen auch durch eine ZÜS erfolgen?

Grüße,
Michael
Geschrieben von: Die Redaktion

Re: Wiederkehrende Prüfungen einer Anlage - May 11, 2011

Ohne dir Details genau zu kennen, sieht es so aus, dass die beiden Druckräume als eine Gesamt-Druckbehälteranlage betrachtet werden muss.

D. h. Prüfung durch eine ZÜS

Sachverständige sind grundsätzlich in der BetrSichV nicht mehr genannt. Die genannten Personen handeln heute als ZÜS. Was die Prüffristen betrifft, gilt auch hier die BetrSichV (Maximal-Prüffristen, Festlegung durch den Betreiber im Rahmen der sicherheitstechnischen Bewertung).
Geschrieben von: michel1001

Re: Wiederkehrende Prüfungen einer Anlage - May 12, 2011

Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Ich kann es nachvollziehen, dass man die Anlage als Ganzes betrachten muss und dass hierbei die höhere Anforderung gilt. Bei den Komponenten einer Anlage verhält es sich ja ähnlich, d. h. ein System ist immer nach der Komponente einzustufen, die sich in der höchsten Kategorie befindet.

Vielen Dank nochmal,
Michael